Positions-Papier zur Arbeit der Frauenbeauftragten

Positionspapier des Vorstandes des Landes-Arbeits-Kreises der Werkstatt-Räte in Mecklenburg-Vorpommern zur Arbeit der Frauen-Beauftragten im Bundesland

Dieses Positionspapier wurde auf der Mitglieder-Versammlung des LAK am 3.12.2019 von allen Delegierten befürwortet.
Die UN-Behinderten- Rechtskonvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht – überall auf der Welt. Besonders die Rechte der behinderten Frauen sollten geachtet werden.
Seit 2017 muss es in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauen-Beauftragte geben. Frauen-Beauftragte setzen sich für die Rechte von Frauen in Werkstätten ein. Sie sollen diese Frauen beraten können in Fragen wie Liebe, Sex und Partnerschaft oder in Fällen von Gewalt.

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