Herzlich willkommen beim Landes-Arbeits-Kreis der Werkstatt-Räte in MV.

Teilhabe ist Menschen·recht

noch bis 25. Mai Petition unterstützen

Die Bundes·vereinigung Lebens·hilfe hat eine Petition gestartet.

Eine Petition ist eine Bitte oder Forderung an die Politik.
Menschen schreiben auf, was sie verändern möchten.
Dann können andere Menschen die Petition unterschreiben.
So zeigen viele Menschen gemeinsam:

  • Dieses Thema ist wichtig.
  • Wir wollen eine Veränderung.
  • Die Politik soll handeln.

Die Petition der Lebenshilfe sagt:
Menschen mit Behinderung müssen überall mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • beim Wohnen
  • bei der Arbeit
  • in der Freizeit
  • in der Schule
  • in der Politik

Das nennt man Teilhabe.
Teilhabe ist ein Menschenrecht.
Das bedeutet:
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.

Die Lebens·hilfe hat Sorge:
Die Eingliederungs·hilfe soll gekürzt werden. 

Es wird dann weniger Unterstützung für Menschen mit Behinderung geben.
Dagegen möchte sie sich einsetzen.

Mit der Petition möchte die Lebenshilfe erreichen:

  • Die Bundesregierung soll Menschen mit Behinderung weiter unterstützen.
  • Es soll keine Kürzung der Hilfen geben.
  • Die Rechte von Menschen mit Behinderung sollen geschützt werden.

Wenn viele Menschen die Petition unterschreiben, zeigt das:
Teilhabe ist wichtig. Es darf keine Kürzungen an der Teilhabe geben.

Internet·seite zur Petition in leichter Sprache.

 

Wir vertreten.
Wir stärken.
Wir begleiten.

Für Mitbestimmung und Teilhabe.

Der Landes·arbeits·kreis der Werkstatt·räte in Mecklenburg-Vorpommern vertritt Euch – die Werkstatträte in unserem Bundesland.
Wir setzen uns dafür ein, dass Eure Rechte gestärkt werden und Eure Anliegen gehört werden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung geben Menschen die Möglichkeit, beruflich tätig zu sein – auch dann, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt (noch) keine passende Perspektive bietet.
Sie ermöglichen nicht nur Arbeit, sondern auch Teilhabe, Gemeinschaft und Anerkennung.

Damit diese Teilhabe gelingt, braucht es Mitbestimmung.
Und genau dafür stehen wir als Landes·arbeits·kreis ein:
für Eure Interessen, Eure Stimme und Eure Rechte.

Die Werkstatträte in M-V.

Die aktuelle LAK Info-Box

Aktuelles

Der Vorstand des Landes·arbeits·kreises

In jeder anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gibt es einen Werkstatt·rat. Der Werkstatt·rat ist die Interessen·vertretung der Beschäftigten in der WfbM.

Der Vorstand des LAK ist das gewähltes Gremium der Werkstatt·räte in Mecklenburg-Vorpommern. Zusammengesetzt aus 5 Mitgliedern wird er für 4 Jahre gewählt.

Der Vorstand ist als Interessen·vertretung auch bei Werkstatt·räte Deutschland e.V. aktiv.

Die letzte Vorstands-wahl fand am 3. März 2026 statt.

Was wir tun

Auf Grundlage der Werkstätten·mitwirkungs·verordnung (WMVO) werden die Beschäftigten in den einzelnen Werkstätten durch einen Werkstatt·rat vertreten.
Unser Landes·arbeits·kreis der Werkstatt·räte in MV vertritt die Interessen der Werkstatt·räte im Land und setzt sich für die Rechte der Beschäftigten in den Werkstätten ein.