Dieses Jahr sind Werkstatt-Rats-Wahlen.
In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2025.
In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es einen Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat setzt sich für die Beschäftigten in der Werkstatt ein.
Er ist die Selbst-Vertretung der Beschäftigten.
Alle 4 Jahre wird der Werkstatt-Rat gewählt. Jede Werkstatt hat einen eigenen Termin für die Wahl.