Dieses Jahr sind Werkstatt-Rats-Wahlen.

In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2025.

In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es einen Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat setzt sich für die Beschäftigten in der Werkstatt ein.
Er ist die Selbst-Vertretung der Beschäftigten.

Alle 4 Jahre wird der Werkstatt-Rat gewählt. Jede Werkstatt hat einen eigenen Termin für die Wahl.

Arbeits-Hilfen für die Wahl

Arbeits-Hilfen von Werkstatt-Räte Deutschland zur Werkstatt-Rats-Wahl 2025

Für alle Werkstätten nach WMVO – Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Arbeits-Hilfen vom BeB zur Werkstatt-Rats-Wahl 2025

Für alle diakonischen Werkstätten. Nach DWMV – Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Der BeB ist der evangelische Fachverband für Teilhabe.