LAK-Infobox Ausgabe Februar 2025
Liebe Werkstatt-Räte,
Diese Info-Box wird anders als bisher. Wir wollen die Info-Box nutzen um euch fit zu machen. Fit als Werkstatt-Räte. Nur wer seine Rechte kennt, kann dafür auch einstehen. Darum soll es in jeder Ausgabe den „Gesetzes-Kumpel“ geben. Er erklärt wichtige Gesetze. Ohne schwere Wörter – leicht verständlich.
Habt ihr Fragen oder Ideen? Was interessiert euch noch? Bitte schreibt uns eine Mail an: info@werkstattraete-mv.de
Wir wünschen euch viel Spaß mit dieser Ausgabe.
Euer Redaktions-Team: Stefan, Andreas, Christel und Georg
Das erwartet euch in dieser Ausgabe:
Gesetzes-Kumpel – Das Zusammen-Leben-Buch
Der Gesetzes-Kumpel erklärt welche Gesetze für Menschen mit Behinderung in Werkstätten wichtig sind. Leider gibt es diese Gesetze nur in schwerer Sprache.
Seite 5: Sozial-Gesetz-Buch IX (9)
Seite 7: Schulungen für WR / FB
Schulungen für Werkstatt-Räte
Alle Werkstatt-Räte und Frauen-Beauftragte dürfen sich für Schulungen freistellen lassen. Schulungen sind wichtig. Hier lernt man viel Neues. Das hilft bei der Arbeit. Werkstatt-Räten und Frauen-Beauftragten stehen in einer Amts-Zeit 15 Tage für Schulungen zu. Neue Werkstatt-Räte oder Frauen-Beauftragte dürfen sogar 20 Tage für Schulungen nutzen.
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