Urlaubs-Abzug bei Streiks im ÖPNV

Liebe Werkstatt-Räte,
seit einigen Monaten müssen wir uns mit dem Thema „Urlaubs-Abzug bei Streiks im
öffentlichen Nahverkehr“ beschäftigen. In anderen Bundes-Ländern ist dies schon
länger ein Thema.

Der Werkstatt-Rat vom Michaelshof hat sich an den Vorstand LAK gewandt mit der
Bitte um Unterstützung.

Ihre Werkstatt-Leitung hat vom Sozialamt Rostock die Information erhalten, dass bei
Streik im ÖPNV Urlaub abzuziehen ist, wenn die Beschäftigten nicht in die Werkstatt
kommen können.

Der Vorstand LAK hat einen Brief an die Sozial-Ministerin Frau Drese geschrieben.
Zusätzlich hat Ingo bei einem persönlichen Gespräch mit Mitarbeiterinnen vom
Sozial-Ministerium auf diese besondere Situation aufmerksam gemacht.
Am Montag 25. März 2024 hat uns ein Brief vom Sozial-Ministerium Fachaufsicht
Eingliederungs- und Sozialhilfe Frau Dr. Albrecht erreicht.

In diesem Brief beschreibt Frau Dr. Albrecht folgendes (Zitat):
„Bei einem Streik im ÖPNV liegt es vorrangig in der Verantwortung der WfbM, dafür
Sorge zu tragen, dass alle Beschäftigten (auch diejenigen, die sonst den ÖPNV für
den Weg zur WfbM nutzen) zur WfbM gelangen können.“
Gelingt dies aus verschiedenen Gründen nicht „ist das Fernbleiben der Beschäftigten
als ein entschuldigtes Fehlen zu werten“.

Ein Schreiben ging vom Sozial-Ministerium auch an die Kosten-Träger im Land.
Diese müssen den Werkstätten bei Streiktagen und dem daraus folgendem Fehlen
von Beschäftigten den geltenden Regelsatz bezahlen.

Bei Interesse könnt ihr den genauen Wortlaut in unserer Geschäfts-Stelle anfordern.
Liebe Grüße.
Euer Vorstand LAK WR