Erhöhung Grund-Entgelt in Werkstätten zum 1. August 2024

Liebe Werkstatt-Räte,
zum 1. August 2024 erhöht sich das Grund-Entgelt um 7 Euro.
Bundes-Tag und Bundes-Rat haben dieser Erhöhung zugestimmt.

7 Euro
von jetzt 126 Euro auf 133 Euro

Was bedeutet das für die Werkstätten?
Einige werden diese Erhöhung um 7 Euro erwirtschaften können. Einige Werkstätten werden dies nicht können.
Dann geht die Grund-Betrags-Erhöhung zu Lasten vom Steigerungs-Entgelt. Damit haben die Werkstatt-Beschäftigten nicht automatisch mehr Geld in der Tasche.

Was bedeutet das für Werkstatt-Räte?
Fragt bei euren Werkstatt-Leitungen nach.
Kann die Erhöhung vom Grund-Entgelt gezahlt werden?
Muss das Steigerungs-Entgelt angepasst werden?
Arbeits-Entgelte sind mitbestimmungs-pflichtig durch den Werkstatt-Rat!
Fordert euer Recht ein.

Überlegt euch genau, was eure Zustimmung/ Ablehnung für die Werkstatt und für die
Werkstatt-Beschäftigten bedeutet.

Vorstand LAK
Landes-Arbeits-Kreis der Werkstatt-Räte Mecklenburg-Vorpommern
Ingo Bremer
Nicole Nosko
Silke Schmidt
Jens Schmidtke
Niels Urban