In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2025.
In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es einen Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat setzt sich für die Beschäftigten in der Werkstatt ein.
Er ist die Selbst-Vertretung der Beschäftigten.
Alle 4 Jahre wird der Werkstatt-Rat gewählt. Jede Werkstatt hat einen eigenen Termin für die Wahl.
Hier findet Ihr Filme zu diesem Thema
Arbeits-Hilfen von Werkstatt-Räte Deutschland zur Werkstatt-Rats-Wahl 2025
Für alle Werkstätten nach WMVO – Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Arbeits-Hilfen vom BeB zur Werkstatt-Rats-Wahl 2025
Für alle diakonischen Werkstätten. Nach DWMV – Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Der BeB ist der evangelische Fachverband für Teilhabe.